Rechtliche Angaben
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Diese Fassung basiert auf dem Google-Workspace-Dokument DOC_QM_RECHT_AGB_UGEDI_2026-02-20_v2.1. Stand: 20.02.2026. Version: 2.1.0. Ersetzt Version 2.0.0 vom 09.12.2025.
§ 1 Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Aufträge, die wir als Unternehmensberatung und Dienstleister im Bereich der digitalen Transformation, Einführung von Künstlicher Intelligenz (KI), Web-Administration sowie individuellen Programmierarbeiten durchführen.
Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, sofern und solange sie nicht schriftlich durch uns anerkannt wurden.
Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden nicht geschlossen.
§ 2 Leistungen des Dienstleisters
2.1 Beratungstätigkeit
a. Die Tätigkeit des Dienstleisters besteht, sofern nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wird, in der unabhängigen und weisungsfreien Beratung des Auftraggebers als Dienstleistung.
b. Ein konkreter Erfolg wird weder geschuldet noch garantiert. Der Auftraggeber entscheidet in alleiniger Verantwortung über den Zeitpunkt sowie Art und Umfang der von uns empfohlenen oder abgestimmten Maßnahmen. Dies gilt auch dann, wenn wir die Umsetzung abgestimmter Planungen oder Maßnahmen begleiten.
c. Der konkrete Inhalt und Umfang der Tätigkeit richtet sich nach dem schriftlich erteilten Auftrag.
d. Zusatz- oder Ergänzungstätigkeiten werden nur auf gesonderte Vereinbarung hin erbracht.
e. Der Dienstleister legt die vom Auftraggeber übermittelten Informationen als vollständig und richtig zugrunde. Eine Prüfungspflicht besteht nur, wenn diese ausdrücklich vereinbart wurde.
f. Rechts- oder steuerberatende Tätigkeiten sind nicht Vertragsinhalt.
g. Die Weitergabe schriftlicher Ausarbeitungen oder Ergebnisse an Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung des Dienstleisters. Dritte werden nicht in den Schutzbereich des Auftrags einbezogen.
2.2 Leistungen im Bereich Web-Administration
a. Der Dienstleister übernimmt die technische Administration und Sicherheitsüberwachung der vom Kunden betriebenen WordPress-Webseiten.
b. Der Kunde bleibt verantwortlich für alle inhaltlichen und rechtlichen Aspekte, einschließlich der DSGVO-Konformität.
c. Der Dienstleister erbringt insbesondere folgende Leistungen:
- Wöchentliche Prüfungen, Updates und Upgrades von WordPress und Plugins
- Sicherheitsmaßnahmen, zum Beispiel Wordfence
- Regelmäßige Backups
- Meldung sicherheitsrelevanter Vorfälle
d. Eine rechtliche Prüfung der DSGVO-Konformität erfolgt nicht.
2.3 Individuelle Programmierarbeiten
a. Der Dienstleister führt Programmierarbeiten nach Kundenanforderung aus.
b. Änderungen durch den Kunden können den Erfolg beeinträchtigen.
c. Es wird keine Garantie für ein bestimmtes Ergebnis übernommen.
2.4 Leistungen im Bereich Webseiten- und WordPress-Performance-Optimierung
a. Der Dienstleister erbringt technische Leistungen zur Verbesserung der Webseiten-Performance.
b. Hierzu zählen insbesondere Maßnahmen in Bezug auf:
- Ladezeiten
- Core Web Vitals
- Caching
- Server-Performance
- Datenbankoptimierung
- Bildoptimierung
- Script- und Stylesheet-Optimierung
- CDN-Integration
c. Optimierungsmaßnahmen können unbeabsichtigte Auswirkungen auf Darstellung, Verhalten oder Funktionalität der Webseite haben, zum Beispiel durch Caching, Minifizierung oder Lazy-Loading.
d. Der Dienstleister haftet hierfür nicht, es sei denn, der Schaden beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
e. Es wird keine Garantie für bestimmte Leistungskennzahlen oder Zielwerte übernommen.
f. Externe Faktoren wie Hosting, Serverkonfiguration, Plugins oder Systembeschränkungen können die Performance begrenzen.
2.5 Leistungen im Bereich Performance-Optimierung, SEO und GEO-Analyse
a. Der Dienstleister erbringt technische und strategische SEO-Leistungen.
b. Dazu gehören insbesondere:
- Webseitenanalyse
- Keyword-Recherche
- OnPage-SEO
- Technical-SEO
- GEO- und Local-SEO
- Tracking-Implementierung
- Maßnahmen zur Verbesserung der Sichtbarkeit
c. Es wird keine Gewähr für bestimmte Ergebnisse übernommen.
d. Insbesondere wird keine Gewähr übernommen für:
- Rankings
- Sichtbarkeit
- Reichweite
- Traffic
- Conversion Rates
- wirtschaftliche Erfolge
e. Die Bewertung und Ausspielung durch Suchmaschinen liegt ausschließlich beim jeweiligen Betreiber.
f. SEO- und GEO-Maßnahmen können Auswirkungen auf Struktur, Darstellung oder Funktionalität der Webseite haben.
g. Der Dienstleister haftet hierfür nicht, sofern kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
h. Tracking-Tools, GEO-Tracking, Pixel und Analyse-Tools werden ausschließlich technisch implementiert.
i. Die datenschutzrechtliche Zulässigkeit liegt beim Auftraggeber.
j. Der Dienstleister haftet nicht für Maßnahmen des Auftraggebers oder Dritter, die die Sichtbarkeit oder Reputation negativ beeinflussen.
2.6 Leistungen im Bereich Performance-Marketing, Ads und Reichweitenoptimierung
a. Der Dienstleister erbringt Leistungen im Bereich Kampagnenmanagement und Werbeanzeigen.
b. Hierzu zählen insbesondere:
- Meta Ads
- Google Ads
- TikTok Ads
- Kampagnenstrategie
- Zielgruppenaufbau
- Conversion-Optimierung
- Tracking- und Datenanalyse
c. Diese Leistungen stellen keine Rechtsberatung dar.
d. Sie ersetzen keine Prüfung durch einen Rechtsanwalt oder Datenschutzbeauftragten.
e. Es wird keine Haftung für wirtschaftliche Ergebnisse übernommen.
f. Insbesondere wird keine Haftung übernommen für:
- Reichweite
- CPC
- CPM
- CTR
- Conversion Rates
- Leads
- Umsätze
- ROAS
g. Der Dienstleister haftet nicht für Algorithmusänderungen oder Richtlinienänderungen der Plattformbetreiber.
h. Der Auftraggeber ist für die Rechtmäßigkeit aller bereitgestellten Inhalte verantwortlich.
i. Werbebudgets werden ausschließlich vom Auftraggeber getragen.
j. Das wirtschaftliche Risiko liegt beim Auftraggeber.
2.7 Systemintegrationen, Schnittstellen und Automationen
a. Der Dienstleister kann im Rahmen der vereinbarten Leistungen technische Integrationen zwischen verschiedenen Software-Systemen, Plattformen oder Schnittstellen (APIs) herstellen sowie Automationen einrichten.
b. Die Funktionsfähigkeit solcher Integrationen hängt maßgeblich von den jeweiligen Systemen, deren Schnittstellen sowie deren technischen Rahmenbedingungen ab.
c. Der Dienstleister hat keinen Einfluss auf Änderungen, Einschränkungen oder Abschaltungen dieser Systeme.
d. Änderungen an Schnittstellen, APIs, Datenstrukturen oder technischen Rahmenbedingungen durch Drittanbieter können dazu führen, dass bestehende Integrationen eingeschränkt oder funktionsunfähig werden.
e. Eine dauerhafte, unveränderte Funktionsfähigkeit von Integrationen oder Automationen kann daher nicht garantiert werden.
f. Anpassungen, Wartungen oder Erweiterungen aufgrund von Änderungen externer Systeme stellen zusätzliche Leistungen dar und werden gesondert vergütet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
2.8 Nutzung von Drittanbieter-Systemen und Software
a. Im Rahmen der Leistungserbringung können Systeme und Dienste von Drittanbietern eingesetzt werden.
b. Hierzu zählen insbesondere Software-Plattformen, Hosting-Anbieter, Marketing-Tools, Automationsplattformen, KI-Systeme, Integrationslösungen sowie Schnittstellenanbieter.
c. Zu den eingesetzten Systemen können unter anderem, jedoch nicht abschließend, folgende gehören:
- Zoho
- n8n
- KlickTipp
- CRM-Systeme
- Automationsplattformen
- API-Dienste
- Hostinganbieter
- Cloudsysteme
- vergleichbare Drittsoftware
d. Der Dienstleister übernimmt keine Haftung für Funktionsstörungen, Systemausfälle, Leistungsänderungen, Preisänderungen, Einschränkungen, API-Änderungen oder Abschaltungen dieser Drittanbieter.
e. Verträge über solche Systeme werden grundsätzlich direkt zwischen dem Auftraggeber und dem jeweiligen Anbieter geschlossen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
f. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für Auswahl, Nutzung, Lizenzierung, rechtliche Zulässigkeit sowie Finanzierung dieser Systeme.
g. Änderungen oder Einschränkungen von Funktionen durch Drittanbieter können Auswirkungen auf bestehende Integrationen, Automationen oder Prozesse haben.
h. Anpassungen, Erweiterungen oder Wiederherstellungen solcher Funktionen stellen zusätzliche Leistungen dar und werden gesondert vergütet, sofern keine Wartungsvereinbarung besteht.
2.9 Automationen, KI-Systeme und datenbasierte Prozesse
a. Automatisierte Systeme, KI-Anwendungen, Marketing-Automationen sowie datenbasierte Prozesse basieren auf technischen Parametern, Algorithmen, Datenqualität und externen Systemen.
b. Der Dienstleister schuldet die technische Einrichtung und Implementierung im vereinbarten Umfang, jedoch keinen wirtschaftlichen Erfolg oder bestimmte Ergebnisse.
c. Die Qualität von Ergebnissen hängt insbesondere ab von:
- Datenqualität
- Nutzerverhalten
- Plattformalgorithmen
- externen technischen Rahmenbedingungen
- organisatorischen Prozessen des Auftraggebers
d. Der Dienstleister übernimmt keine Haftung für Entscheidungen oder Maßnahmen, die der Auftraggeber auf Grundlage automatisierter Auswertungen, Analysen oder KI-Ergebnisse trifft.
2.10 Pilotprojekte, Testimplementierungen und prototypische Umsetzungen
a. Bei Pilotprojekten oder Testimplementierungen können Funktionen, Automationen oder Integrationen zunächst in einer experimentellen, prototypischen oder iterativen Form umgesetzt werden.
b. Ziel solcher Projekte ist die technische Erprobung, Analyse und Optimierung von Prozessen.
c. Ergebnisse oder wirtschaftliche Effekte können daher nicht garantiert werden.
d. Erweiterungen oder Weiterentwicklungen, die über den ursprünglich vereinbarten Umfang hinausgehen, bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
e. Diese können beispielsweise über ein Zusatzangebot oder einen Change Request geregelt werden.
2.11 Leistungsumfang, Änderungswünsche und Erweiterungen (Change-Request-Regelung)
a. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen schriftlichen Angebot, Vertrag oder Projektauftrag.
b. Wünsche des Auftraggebers, die über den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, gelten als Aenderungs- oder Erweiterungsanforderungen.
c. Solche Änderungen können insbesondere betreffen:
- zusätzliche Funktionen
- Erweiterungen bestehender Automationen
- zusätzliche Integrationen oder Schnittstellen
- Anpassungen bestehender Systeme
- Änderungen von Workflows
- Änderungen von Datenstrukturen
- Anpassungen von Automationslogiken
d. Der Dienstleister ist berechtigt, für solche Änderungen ein gesondertes Angebot oder eine Ergänzungsvereinbarung zu erstellen.
e. Die Umsetzung solcher Änderungen erfolgt erst nach schriftlicher Bestätigung durch den Auftraggeber.
f. Bereits erbrachte Leistungen bleiben hiervon unberührt und sind entsprechend der vereinbarten Vergütung zu bezahlen.
g. Änderungen oder Erweiterungen können Auswirkungen auf Projektlaufzeiten, Kosten oder technische Umsetzungen haben.
h. Der Auftraggeber erkennt an, dass solche Anpassungen eine Anpassung der Projektplanung erforderlich machen können.
2.12 Coaching-, Beratungs- und Online-Begleitangebote
Die vom Dienstleister angebotenen Coaching-, Mentoring- und Online-Begleitprogramme dienen der individuellen strategischen und operativen Unterstützung von Unternehmern und Selbstständigen.
Sie stellen keine schulischen oder ausbildungsbezogenen Unterrichtsleistungen im Sinne des Fernunterrichtsschutzgesetzes (FernUSG) dar.
Ziel der Zusammenarbeit ist die praktische Umsetzung unternehmerischer Strategien und Systeme, nicht die Vermittlung festgelegter Lehrinhalte.
Die Programme sind keine Fernlehrgänge und führen zu keinem staatlich anerkannten Abschluss oder Zertifikat.
Es finden keine Lernerfolgskontrollen, Tests oder Bewertungen im Sinne des Fernunterrichtsschutzgesetzes statt.
Feedback, Reflexionen, Umsetzungsgespräche sowie die Analyse von Kennzahlen, zum Beispiel ROI, KPI oder Conversion Rate, dienen ausschließlich der Verbesserung der praktischen Umsetzung im Unternehmen.
Diese stellen keine pädagogische Erfolgskontrolle dar.
Die Umsetzung und der Erfolg der besprochenen Maßnahmen liegen in der Verantwortung des Kunden.
Der Dienstleister kann keinen wirtschaftlichen oder inhaltlichen Erfolg garantieren.
Der Kunde erkennt an, dass die Coachings und Begleitungen auf individueller Mitwirkung beruhen und keine Verpflichtung zur Wissensvermittlung mit Erfolgskontrolle besteht.
2.13 Community- und Mitgliederbereiche (UGEDI Circles, Flow 360° Club)
Der Dienstleister betreibt Online-Communitys, zum Beispiel UGEDI Circles oder den UGEDI Flow 360° Club, die der Vernetzung, Inspiration und gegenseitigen Unterstützung der Teilnehmer dienen.
Die Community stellt kein Schulungs- oder Lehrangebot im Sinne des Fernunterrichtsschutzgesetzes (FernUSG) dar.
Die Teilnahme an der Community erfolgt freiwillig. Sie kann Bestandteil eines Coaching-, Beratungs- oder Abonnementangebots sein oder als eigenständiges Produkt gebucht werden.
Der Kunde verpflichtet sich, im Rahmen der Community respektvoll, sachlich und gesetzeskonform zu handeln.
Diskriminierende, beleidigende oder rechtswidrige Inhalte sind untersagt.
Der Dienstleister behält sich das Recht vor, Teilnehmer bei wiederholten Verstößen zeitweise oder dauerhaft auszuschließen.
Der Austausch von Informationen innerhalb der Community ersetzt keine individuelle Beratung oder vertraglich vereinbarte Dienstleistung.
Der Dienstleister haftet nicht für Inhalte oder Empfehlungen anderer Mitglieder.
Der Zugang zur Community erfolgt über eine Online-Plattform, zum Beispiel Discord, Facebook Groups, Circle.so oder vergleichbare Systeme.
Der Kunde erkennt an, dass der Betrieb externer Plattformen außerhalb des Einflussbereichs des Dienstleisters liegt.
Der Dienstleister ist berechtigt, die Community-Struktur, Inhalte, Preise oder technische Plattform mit angemessener Vorankündigung zu ändern, sofern dies der Weiterentwicklung des Angebots dient.
Eine Kündigung der Community-Mitgliedschaft richtet sich nach den im jeweiligen Vertrag oder Produktangebot genannten Fristen.
Bei Zahlungsverzug kann der Zugang bis zur Begleichung gesperrt werden.
2.14 Datenschutzbezogene Leistungen, Bewertungen und technische Analysen
Der Dienstleister erbringt im Rahmen der vereinbarten Leistungen auf Wunsch des Auftraggebers technische Analysen, Performance-Optimierungen, Bewertungen datenschutzrelevanter Prozesse sowie die Vorbereitung von Unterlagen oder Dokumentationen für Datenschutzbeauftragte oder Rechtsanwälte.
Diese Leistungen stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen weder eine juristische Prüfung noch eine verbindliche datenschutzrechtliche Bewertung durch einen qualifizierten Rechtsanwalt oder Datenschutzbeauftragten.
Alle Auskünfte, Handlungsempfehlungen und Einschätzungen des Dienstleisters beruhen ausschließlich auf technischen, organisatorischen oder prozessbezogenen Beobachtungen.
Sie erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, jedoch ohne Anspruch auf Vollständigkeit oder rechtliche Verbindlichkeit.
Der Dienstleister übernimmt keine Gewähr dafür, dass die vorgenommenen Analysen oder Empfehlungen den gesetzlichen Anforderungen genügen oder eine vollständige DSGVO-Konformität sicherstellen.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, sämtliche vom Dienstleister erstellten Unterlagen, Analysen oder Empfehlungen durch einen qualifizierten Datenschutzbeauftragten oder Rechtsanwalt rechtlich prüfen zu lassen, bevor diese gegenüber Dritten verwendet oder umgesetzt werden.
Eine Haftung des Dienstleisters für rechtliche Risiken, fehlende Rechtskonformität, behördliche Maßnahmen oder sonstige datenschutzrechtliche Folgen ist ausgeschlossen, sofern diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
§ 3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
a. Der Auftraggeber stellt dem Dienstleister die zur Auftragsdurchführung erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig und inhaltlich zutreffend zur Verfügung.
b. Erbringt der Auftraggeber die erforderlichen Mitwirkungshandlungen nicht oder nicht vollständig, sind wir nach vorheriger schriftlicher Ankündigung berechtigt, den abgeschlossenen Vertrag fristlos zu kündigen.
c. In diesem Fall können wir entweder die bis zum Kündigungszeitpunkt erbrachten Leistungen oder die vereinbarte Gesamtvergütung abzüglich ersparter Aufwendungen in Rechnung stellen.
d. Der Auftraggeber stellt eine Vollständigkeitserklärung aus, die bestätigt, dass die bereitgestellten Informationen und Unterlagen vollständig und richtig sind.
e. Der Auftraggeber versichert, dass er seine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit vor Vertragsschluss eigenverantwortlich geprüft hat und zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses sowie während der Vertragsdurchführung zahlungsfähig ist. Nach seiner Kenntnis bestehen keine Umstände, die auf eine drohende oder bereits eingetretene Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung hinweisen. Der Auftraggeber bestätigt, dass er seinen vertraglichen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommen kann.
f. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Dienstleister unverzüglich schriftlich zu informieren, sobald ihm Umstände bekannt werden, die auf eine mögliche Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung oder sonstige wesentliche wirtschaftliche Schwierigkeiten hinweisen. Unterbleibt diese Mitteilung, gelten Zahlungen an den Dienstleister als im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr erfolgt und begründen keine Kenntnis des Dienstleisters von einer wirtschaftlichen Krise im Sinne der §§ 130 ff. InsO.
§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen
Vorauszahlung und allgemeine Zahlungsmodalitäten
a. Die Vergütung der Leistungen ist, sofern nicht im Einzelfall schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, grundsätzlich im Voraus zu leisten.
b. Die Beratung, Implementierung oder Programmierarbeiten beginnen erst nach vollständigem Zahlungseingang der vereinbarten Vorschuss- oder Abschlagszahlung.
c. Die Leistungen des Dienstleisters werden, sofern nicht im Einzelfall schriftlich etwas anderes vereinbart ist, nach den jeweils geltenden Tagessätzen zuzüglich Auslagen, Nebenkosten und Tagesspesen berechnet.
d. Der Dienstleister ist berechtigt, für die voraussichtlich zu erbringenden Leistungen angemessene Vorschüsse oder Abschlagszahlungen in Rechnung zu stellen.
e. Werden angeforderte Vorschüsse, Abschlagszahlungen oder sonstige Rechnungen nicht oder nicht vollständig ausgeglichen, ist der Dienstleister berechtigt, weitere Tätigkeiten solange einzustellen, bis die Forderung beglichen ist.
f. Nach schriftlicher Mahnung mit Kündigungsandrohung kann der Vertrag fristlos gekündigt werden.
g. Zeit- und Vergütungsprognosen stellen eine unverbindliche Schätzung dar.
h. Bei Überschreitungen von bis zu 30 %, die auf Ursachen beruhen, die nicht vom Dienstleister zu verantworten sind, erfolgt eine zusätzliche Vergütung auf Tagessatzbasis.
i. Liegt die tatsächliche Bearbeitungszeit um mehr als 30 % über der prognostizierten Arbeitszeit, besitzt der Auftraggeber ein Wahlrecht:
- Beendigung des Auftrags bei Vergütung der bereits erbrachten Leistungen
- Fortsetzung des Auftrags mit Vergütung der zusätzlichen Arbeitszeit
Abonnementmodelle
a. Der Dienstleister bietet verschiedene Abonnementmodelle an.
b. Der Kunde verpflichtet sich, die monatlichen Zahlungen für die Dauer des Abonnementvertrags im Voraus zu leisten.
c. Die Abonnementverträge laufen über die im Vertrag vereinbarte Dauer.
d. Sie verlängern sich automatisch um die gleiche Dauer, sofern sie nicht mit einer Frist von 30 Tagen vor Ablauf schriftlich gekündigt werden.
e. Die Fälligkeit der monatlichen Zahlungen richtet sich nach dem Tag des Vertragsschlusses.
f. Bei Zahlungsverzug kann der Dienstleister die Leistungen bis zum vollständigen Zahlungseingang aussetzen.
g. Nach schriftlicher Mahnung mit Kündigungsandrohung kann der Vertrag fristlos gekündigt werden.
Rückerstattungsausschluss
Bereits gezahlte Beträge werden grundsätzlich nicht zurückerstattet. Ausnahmen gelten nur, wenn eine ausdrückliche Zufriedenheits- oder Geld-zurück-Garantie vereinbart wurde.
Bargeschäftsklausel zur Absicherung gegen Insolvenzanfechtung (§ 142 InsO)
Die Parteien gehen davon aus, dass sämtliche Zahlungen des Auftraggebers an den Dienstleister als Bargeschäft im Sinne des § 142 InsO anzusehen sind.
§ 5 Zufriedenheits- und Geld-zurück-Garantie
Der Dienstleister bietet für bestimmte Produkte oder Leistungen eine Zufriedenheits- oder Geld-zurück-Garantie an, wenn der Erfolg der Leistung überwiegend von ihm selbst abhängt.
Die Garantie gilt nur für Leistungen, die ausdrücklich als garantieberechtigt ausgewiesen sind.
Um die Garantie in Anspruch zu nehmen, muss der Kunde innerhalb von 14 Tagen nach Erbringung der Leistung schriftlich mitteilen, dass er unzufrieden ist.
Der Dienstleister hat das Recht, eine Nachbesserung anzubieten, bevor eine Rückerstattung erfolgt.
§ 6 Haftung und Haftungsbeschränkung
Mündliche oder fernmündliche Auskünfte erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen. Sie sind jedoch nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
Eine Haftung oder Gewährleistung für den Erfolg der empfohlenen Maßnahmen ist ausgeschlossen.
Der Dienstleister haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Die Haftung ist auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt und auf den Betrag der bereits gezahlten Leistungen beschränkt.
Der Dienstleister haftet nicht für Datenverluste, die durch Dritte, höhere Gewalt oder den Kunden selbst verursacht werden.
§ 7 Datenschutz und Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln.
Der Dienstleister verpflichtet sich, die Datenschutzbestimmungen einzuhalten.
Der Kunde verpflichtet sich, Methoden und Strategien des Dienstleisters nicht an Dritte weiterzugeben.
Aufzeichnungen von Online-Sessions erfolgen nur mit ausdrücklicher Zustimmung.
§ 8 Vertragsdauer und Kündigung
Verträge werden für die vereinbarte Dauer abgeschlossen.
Abonnementverträge verlängern sich automatisch, sofern sie nicht mit einer Frist von 30 Tagen vor Ablauf gekündigt werden.
Eine vorzeitige Kündigung ist nur aus wichtigem Grund möglich.
§ 9 Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen des Auftrages oder dieser AGB bedürfen der Schriftform.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand ist der Hauptsitz des Dienstleisters.
